Kosten
Pflichtkosten bei jedem Immobilienkauf: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch.
In Deutschland muss jeder Grundstückskauf notariell beurkundet werden – ohne Notar kein rechtswirksamer Kauf. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt.
Zusammen mit den Grundbuchgebühren betragen sie in der Regel ca. 1,5–2 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das ca. 5.250–7.000 €.
Was der Notar macht: Er prüft das Grundbuch auf Belastungen, beurkundet den Kaufvertrag, veranlasst die Auflassungsvormerkung (Schutz des Käufers bis zur Eintragung), kümmert sich um die Eigentumsumschreibung und trägt die Grundschuld für die Bank ein.
Der Notar ist neutral – er vertritt keine der Parteien. Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer. Notarkosten sind Teil der Kaufnebenkosten und sollten aus Eigenkapital gezahlt werden.
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