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Sicherheiten & Recht

Grundbuch

Das amtliche Register für Immobilieneigentum – wer was besitzt und welche Rechte daran bestehen.

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es dokumentiert lückenlos, wer Eigentümer einer Immobilie ist, welche Belastungen bestehen (z.B. Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte) und alle Beschränkungen.

Das Grundbuch ist in Abteilungen aufgeteilt: Abteilung I zeigt den Eigentümer, Abteilung II listet Lasten und Beschränkungen (außer Grundpfandrechten), Abteilung III enthält Hypotheken und Grundschulden.

Vor dem Kauf einer Immobilie sollte immer ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und geprüft werden. Ihr Notar übernimmt das – er prüft auf Belastungen, die den Kauf beeinflussen könnten.

Die Eintragung des neuen Eigentümers nach dem Kauf dauert meist mehrere Wochen bis Monate. Bis dahin ist der Käufer wirtschaftlicher, aber noch nicht grundbuchrechtlicher Eigentümer.

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