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Bereitstellungszinsen

Zinsen für noch nicht abgerufene Darlehensteile – relevant bei Neubauten und Stufenfinanzierungen.

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein vereinbartes Darlehen nicht vollständig auf einmal abgerufen wird. Das ist typischerweise der Fall beim Neubau: Die Bank stellt die gesamte Darlehenssumme bereit, aber Sie rufen das Geld in mehreren Tranchen ab – entsprechend dem Baufortschritt.

Für den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet die Bank Bereitstellungszinsen – üblicherweise 0,25 % pro Monat (entspricht 3 % p.a. auf den ausstehenden Betrag).

Nach Vertragsabschluss gilt meist eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 3–12 Monaten – in dieser Phase fallen keine Bereitstellungszinsen an. Diese Zeit sollte zum Bauvorhaben passen.

Beim Vertragsabschluss sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit explizit vereinbart und auf das Bauvorhaben abgestimmt werden. Ich achte darauf, dass dieser Punkt zu Ihrem Zeitplan passt – ein zu kurzer bereitstellungszinsfreier Zeitraum kann bei Bauverzögerungen teuer werden.

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