Sicherheiten & Recht
Pflichtversicherung für die finanzierende Bank – schützt das Gebäude gegen Feuer, Wasser, Sturm und Hagel.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst (nicht den Hausrat) gegen die klassischen Schadensursachen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für finanzierende Banken ist der Nachweis einer Wohngebäudeversicherung Pflichtvoraussetzung – ohne Versicherungsnachweis erfolgt in der Regel keine Darlehensauszahlung.
Bei einem Neubau oder Kauf: Versicherungsschutz muss ab dem Übergabetag bestehen. Schließen Sie die Versicherung rechtzeitig vor dem Notartermin ab.
Die Kosten richten sich nach Wohnfläche, Baujahr, Bauart und Region. Für ein Einfamilienhaus in Brandenburg liegen sie typischerweise bei 300–600 € jährlich.
Tipp: Bei älteren Gebäuden lohnt sich ein Vergleich – viele Hausbesitzer zahlen für ihre Gebäudeversicherung deutlich mehr als nötig. Auch Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben) sind wichtig und oft nicht im Standard-Tarif enthalten.
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