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Förderung

BAFA-Förderung

Staatliche Zuschüsse für energetische Sanierungen – müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt staatliche Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Anders als KfW-Programme (Darlehen) sind BAFA-Zuschüsse nicht zurückzuzahlen – sie mindern direkt die Investitionskosten.

Geförderte Maßnahmen umfassen unter anderem: Wärmepumpen, Solarkollektoren und Biomasseanlagen, Gebäudedämmung (Dach, Wände, Kellerdecke) und Fensteraustausch.

Der Fördersatz variiert je nach Maßnahme und Energiestandard – bei manchen Maßnahmen bis zu 20–35 % der förderfähigen Kosten.

Zentrale Regel: Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Wer erst nach dem Start des Projekts einen Antrag stellt, geht leer aus.

Die Kombination von BAFA-Zuschüssen und KfW-Darlehen ist in vielen Fällen möglich und sinnvoll. Ich behalte die aktuellen Förderbedingungen im Blick – diese ändern sich regelmäßig.

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